AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

des Kölner Blickfang, Agentur für Stadtführungen, Events und Freizeitgestaltung (Heike Kleuser)

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage und Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung zwischen Kölner Blickfang, Agentur für Stadtführungen, Events und Freizeitgestaltung (Heike Kleuser) und dem Auftraggeber. Entgegenstehenden Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers widerspricht der Kölner Blickfang, Agentur für Stadtführungen, Events und Freizeitgestaltung (Heike Kleuser) hiermit ausdrücklich. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur für Verträge, an denen Verbraucher nicht beteiligt sind.

§ 1 Vertragsabschluss
Verträge zwischen dem Kölner Blickfang, Agentur für Stadtführungen, Events und Freizeitgestaltung (Heike Kleuser) und dem Auftraggeber kommen grundsätzlich erst mit der ausdrücklichen Annahme durch den Kölner Blickfang, Agentur für Stadtführungen, Events und Freizeitgestaltung (Heike Kleuser) zustande. Angebote sind freibleibend. Der Umfang der vertraglichen Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung des Kölner Blickfang, Agentur für Stadtführungen, Events und Freizeitgestaltung (Heike Kleuser) und / oder den Angaben in der Vertragsbestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Änderungen oder Abweichungen einzelner Vertragsleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der vereinbarten Vertragsleistungen nicht beeinträchtigen. Der Kölner Blickfang, Agentur für Stadtführungen, Events und Freizeitgestaltung (Heike Kleuser) verpflichtet sich, den Auftraggeber unverzüglich über Leistungsänderungen oder Abweichungen in Kenntnis zu setzen.

§ 2 Preise
Alle Preise verstehen sich rein netto, ohne Mehrwertsteuer. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Beauftragung von Dritten im Namen und für Rechnung des Kölner Blickfang, Agentur für Stadtführungen, Events und Freizeitgestaltung (Heike Kleuser). Der Kölner Blickfang, Agentur für Stadtführungen, Events und Freizeitgestaltung (Heike Kleuser) ist in diesem Falle nicht verpflichtet, über die von Dritten in ihrem Auftrag erbrachten Leistungen Rechnung zu legen oder Rechnungen der von ihr beauftragten Person vorzulegen. Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden oder aber Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben des Auftraggebers, durch unverschuldete Transportverzögerungen oder durch nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen Dritter, soweit sie nicht Erfüllungshilfen vom Kölner Blickfang, Agentur für Stadtführungen, Events und Freizeitgestaltung (Heike Kleuser) sind, werden dem Auftraggeber zusätzlich nach den aktuellen Vergütungssätzen des Kölner Blickfang, Agentur für Stadtführungen, Events und Freizeitgestaltung (Heike Kleuser) in Rechnung gestellt.

§ 3 Zahlung
Der Kölner Blickfang, Agentur für Stadtführungen, Events und Freizeitgestaltung (Heike Kleuser) ist berechtigt, jede einzelne Leistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen und zu kassieren. Rechnungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, mit Rechnungszugang sofort zur Zahlung fällig, spätestens aber 14 Tage vor Durchführung der Veranstaltung. Eventuelle vorher nicht vereinbarte Zusatzleistungen werden nach Abschluss der Veranstaltung abgerechnet und sind sofort zur Zahlung fällig. Abzüge irgendwelcher Art sind ausgeschlossen. Anzahlungen werden nicht verzinst. Wir bieten Ihnen bequeme Zahlungsmöglichkeiten an: Zahlung bei Stadtführungen für kleinere Teilnehmerzahlen: Vorort gegen Quittung. Zahlung per Rechnung: Wir senden Ihnen eine Rechnung per E-Mail mit Angaben der Bankdaten. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung und Buchung. Die Währung ist Euro. Ihre Daten sind ausschließlich für den Zweck Ihrer Buchung und werden keinesfalls an Dritte weitergeben.

§ 4 Rücktritt
Der Auftraggeber ist berechtigt, bis zu 7 Tagen vor dem vereinbarten Leistungsbeginn von diesem Vertrag zurückzutreten. Für den Fall des Rücktrittes hat der Auftraggeber folgende Zahlungen an den Kölner Blickfang, Agentur für Stadtführungen, Events und Freizeitgestaltung (Heike Kleuser) zu leisten:

  1. Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, so hat er, soweit nichts anderes vereinbart wurde, die bis zum Zeitpunkt des Rücktritts entstandenen direkten Kosten, sowie den entgangenen Gewinn als Mindestschaden zu ersetzen. Der entgangene Gewinn beträgt mindestens 30 % der Nettoauftragssumme vor Umsatzsteuer. Die Geltendmachung eines höheren Schadens durch den Kölner Blickfang, Agentur für Stadtführungen, Events und Freizeitgestaltung (Heike Kleuser) bleibt vorbehalten.
  2. Die Planung und Organisation sowie Gelände / Raummiete sind in entstandener Höhe voll zu zahlen.
  3. von den entstandenen Durchführungskosten (Personal, Catering etc.) sind zu zahlen:
    • bei einem Rücktritt bis 40 Tage vor Leistungsbeginn: 30 %
    • bei einem Rücktritt bis 30 Tage vor Leistungsbeginn: 40 %
    • bei einem Rücktritt bis 15 Tage vor Leistungsbeginn: 50 %
    • bei einem Rücktritt bis 7 Tage vor Leistungsbeginn: 60 %
    • bei einem Rücktritt nach dem 7. Tag vor Leistungsbeginn: 70 %
    • oder bei Nichtantritt 100 %.

Als Leistungsbeginn gilt der Beginn von Veranstaltungen, sowie generell der Tag, an dem der Kölner Blickfang, Agentur für Stadtführungen, Events und Freizeitgestaltung (Heike Kleuser) seinerseits zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung verpflichtet ist. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung beim Kölner Blickfang, Agentur für Stadtführungen, Events und Freizeitgestaltung (Heike Kleuser). Die Rücktrittszahlungen gelten nicht für Leistungen des Kölner Blickfangs, Agentur für Stadtführungen, Events und Freizeitgestaltung (Heike Kleuser) im Rahmen der Vermietung von Gegenständen. Für derartige Verträge ist für den Fall des Rücktritts eine Pauschale in Höhe von einheitlich 30 % des vereinbarten Preises von dem Auftraggeber zu zahlen. Die Rücktrittszahlungen sind unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Anwendungen ermittelt worden. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt unberührt. Für jeden Fall des Rücktritts des Kölner Blickfang, Agentur für Stadtführungen, Events und Freizeitgestaltung (Heike Kleuser) gegenüber dem Auftraggeber bleibt der Aufwand auf einen Betrag in Höhe von 10 % des vereinbarten Preises begrenzt. Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen, den Nachweis für geringere Aufwendungen des Kölner Blickfang, Agentur für Stadtführungen, Events und Freizeitgestaltung (Heike Kleuser) zu erbringen. Hierfür trägt der Auftraggeber die Beweislast. Der Beweis durch Einvernahme von Zeugen wird in diesem Fall ausgeschlossen.

§ 5 Kündigung
Wird die Veranstaltung in Folge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Kölner Blickfang, Agentur für Stadtführungen, Events und Freizeitgestaltung (Heike Kleuser) als auch der Auftraggeber den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Kölner Blickfang, Agentur für Stadtführungen, Events und Freizeitgestaltung (Heike Kleuser) für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

§ 6 Haftung
Die Haftung des Kölner Blickfang, Agentur für Stadtführungen, Events und Freizeitgestaltung (Heike Kleuser) gegenüber dem Auftraggeber auf Schadensersatz wegen vorverträglicher oder vertraglicher Ansprüche ist auf insgesamt die Höhe des 3-fachen vereinbarten Preises beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den Kölner Blickfang, Agentur für Stadtführungen, Events und Freizeitgestaltung (Heike Kleuser) herbeigeführt wurde. Im Übrigen wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Es wird zwischen dem Kölner Blickfang, Agentur für Stadtführungen, Events und Freizeitgestaltung (Heike Kleuser) und dem Auftraggeber vereinbart, dass dieser die Leistungen des Kölner Blickfang, Agentur für Stadtführungen, Events und Freizeitgestaltung (Heike Kleuser) grundsätzlich auf eigene Gefahr in Anspruch nimmt. Eine Haftung aufgrund einer unerlaubten Handlung wird im gleichen Umfang wie unter § 5 Ziffer 1. und 2. – sofern gesetzlich zulässig – beschränkt bzw. ausgeschlossen. Bei einem Leistungsangebot des Kölner Blickfang, Agentur für Stadtführungen, Events und Freizeitgestaltung (Heike Kleuser) mit erhöhtem Risiko kann der Kölner Blickfang, Agentur für Stadtführungen, Events und Freizeitgestaltung (Heike Kleuser) die Unterzeichnung eines gesonderten Haftungsausschlusses verlangen. Der Kölner Blickfang, Agentur für Stadtführungen, Events und Freizeitgestaltung (Heike Kleuser) verpflichtet sich, auf Verlangen des Auftraggebers durch den Abschluss oder auf Vermittlung einer entsprechenden Haftpflichtversicherung eine höhere Haftungssumme anzubieten, falls diese Risiken absicherbar sind. Die Versicherungsprämien für die höhere Versicherung werden in diesem Fall dem Kölner Blickfang, Agentur für Stadtführungen, Events und Freizeitgestaltung (Heike Kleuser) als Auslagen erstattet. Im Übrigen verbleibt es bei den obigen Haftungsregelungen. Soweit der Kölner Blickfang, Agentur für Stadtführungen, Events und Freizeitgestaltung (Heike Kleuser) im Auftrag eines Auftraggebers seine Leistungen gegenüber Dritten (d.h. Personen, die dem Lager des Auftraggebers zuzurechnen sind, wie z.B. Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers, Gäste des Auftraggebers u. Ä.) anzubieten und zu erbringen hat, stellt der Auftraggeber den Kölner Blickfang, Agentur für Stadtführungen, Events und Freizeitgestaltung (Heike Kleuser) von sämtlichen Haftungsansprüchen Dritter frei, soweit diese die vorgenannten Haftungsgrenzen übersteigen. Der Auftraggeber verpflichtet sich zugunsten des Kölner Blickfang, Agentur für Stadtführungen, Events und Freizeitgestaltung (Heike Kleuser) gleich lautende Haftungsbeschränkungen und –Ausschlüsse mit den Teilnehmern zu vereinbaren. Der Kölner Blickfang, Agentur für Stadtführungen, Events und Freizeitgestaltung (Heike Kleuser) übernimmt keine Haftung für sämtliche seitens des Auftraggebers oder Dritten für die Durchführung von Veranstaltungen zur Verfügung gestellten Materials, Geräte und Plätze. Insoweit stellt der Auftraggeber den Kölner Blickfang, Agentur für Stadtführungen, Events und Freizeitgestaltung (Heike Kleuser) von jeglichen Haftungsansprüchen frei, die vom Auftraggeber oder Teilnehmern dem Kölner Blickfang, Agentur für Stadtführungen, Events und Freizeitgestaltung (Heike Kleuser) gegenüber erhoben werden. Der Kölner Blickfang, Agentur für Stadtführungen, Events und Freizeitgestaltung (Heike Kleuser) haftet insbesondere nicht, wenn das Einsatzpersonal während der Aktion den Weisungen des Auftraggebers unterliegt.

§ 7 Miete
Soweit der Kölner Blickfang, Agentur für Stadtführungen, Events und Freizeitgestaltung (Heike Kleuser) Gegenstände jeglicher Art vermietet oder verleiht, haftet der Auftraggeber bei Verlust, Beschädigung oder sonstiger Beeinträchtigung der Substanz und des Verwendungszwecks der vermieteten bzw. verliehenen Gegenstände. Für Ersatzansprüche des Kölner Blickfang, Agentur für Stadtführungen, Events und Freizeitgestaltung (Heike Kleuser) ist der Wiederbeschaffungswert zugrunde zu legen. Die kann vom Auftraggeber für vorbenannte Risiken den Abschluss einer Versicherung verlangen.

§ 8 Vermittlungsleistung
Der Kölner Blickfang, Agentur für Stadtführungen, Events und Freizeitgestaltung (Heike Kleuser) haftet nicht für Leistungsstörungen und Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt und/oder die im Angebot ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind. Wird bei einem Vermittlungsgeschäft einem der Auftraggeber die ihm obliegende Leistung unmöglich, so ist der Kölner Blickfang, Agentur für Stadtführungen, Events und Freizeitgestaltung (Heike Kleuser) von allen Ansprüchen des jeweils anderen Auftraggebers freizustellen. Dies gilt auch für Ansprüche aus Vertragsverletzungen oder sonstigen Schadenersatzansprüchen. Soweit der Kölner Blickfang, Agentur für Stadtführungen, Events und Freizeitgestaltung (Heike Kleuser) als Vermittler und Agentur von Dienstleistungen, künstlerischen Darbietungen usw. tätig ist, verpflichtet sich der jeweilige Auftraggeber, die vom Kölner Blickfang, Agentur für Stadtführungen, Events und Freizeitgestaltung (Heike Kleuser) hergestellten Kontakte nicht für den Abschluss von Direktgeschäften zu nutzen. Diese Verpflichtung des Auftraggebers ist auf die konkrete Dauer des einzelnen Auftrags beschränkt. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist der Kölner Blickfang, Agentur für Stadtführungen, Events und Freizeitgestaltung (Heike Kleuser) so zu stellen, als wäre das unerlaubte Direktgeschäft vom Kölner Blickfang, Agentur für Stadtführungen, Events und Freizeitgestaltung (Heike Kleuser) vermittelt worden. Der Kölner Blickfang, Agentur für Stadtführungen, Events und Freizeitgestaltung (Heike Kleuser) hat in diesem Fall Anspruch auf Zahlung der Vermittlungsprovision - pro Verstoß des Auftraggebers -, die der Auftraggeber für das Vermittlungsgeschäft an den Kölner Blickfang, Agentur für Stadtführungen, Events und Freizeitgestaltung (Heike Kleuser) gezahlt hätte. Ist der Kölner Blickfang, Agentur für Stadtführungen, Events und Freizeitgestaltung (Heike Kleuser) im Namen und im Auftrag des Auftraggebers vermittelnd tätig, so hat der Auftraggeber Kosten, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung anfallen, wie zum Beispiel GEMA, örtliche Abgaben o.Ä. direkt zu tragen.

§ 9 Gewährleistung
Dem Kölner Blickfang, Agentur für Stadtführungen, Events und Freizeitgestaltung (Heike Kleuser) steht das Recht zu von Veranstaltungen, bei deren Teilnahme beim Auftraggeber besondere Eignungen körperlicher oder sonstiger Art notwendig sind, auch während der Dauer der Veranstaltung vom Vertrag zurückzutreten, soweit eine Vertragsausführung aus diesen Gründen unmöglich ist und der Rücktritt auch im wohlverstandenen Interesse des Auftraggebers oder der teilnehmenden Dritten liegt. Der Kölner Blickfang, Agentur für Stadtführungen, Events und Freizeitgestaltung (Heike Kleuser) ist auch berechtigt, einzelne Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dies aus Gründen, die in der Person des Auftraggebers liegen, erforderlich erscheint. Sollte eine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so hat der Auftraggeber unverzüglich den Leistungsmangel zu rügen und Abhilfe zu verlangen. Der Auftraggeber kann Ersatzleistungen des Kölner Blickfang, Agentur für Stadtführungen, Events und Freizeitgestaltung (Heike Kleuser) nur dann ablehnen, wenn ihm dies aus wichtigem, dem Kölner Blickfang, Agentur für Stadtführungen, Events und Freizeitgestaltung (Heike Kleuser) erkennbarem Grund, nicht zuzumuten ist. Insbesondere, wenn durch die Annahme der Ersatzleistung der Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung beeinträchtigt wird. Bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen ist der Auftraggeber verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei evtl. Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Soweit der Auftraggeber eine Herabsetzung des von ihm geschuldeten Vertragspreises wegen behaupteter Schlechterfüllung des Vertrages durch den Kölner Blickfang, Agentur für Stadtführungen, Events und Freizeitgestaltung (Heike Kleuser) begehrt, ist er verpflichtet, dies unter Angabe von Gründen dem Kölner Blickfang, Agentur für Stadtführungen, Events und Freizeitgestaltung (Heike Kleuser) unverzüglich mitzuteilen. Ist der Vertragspartner Kaufmann oder eine juristische Person oder ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB gilt Folgendes: Bei Reklamation können Ansprüche gegen den Kölner Blickfang, Agentur für Stadtführungen, Events und Freizeitgestaltung (Heike Kleuser) nur dann geltend gemacht werden, wenn ein Leistungsmangel unverzüglich im Sinne des § 377 HGB nach vertraglich vorgesehenem Ende der Veranstaltung gerügt wurde. Stellt der Auftraggeber Räumlichkeiten und Flächen für die Durchführung der Veranstaltung zur Verfügung, ist er dafür verantwortlich, dass die für die Durchführbarkeit der Veranstaltung bereitgestellten Räumlichkeiten und Flächen zugelassen und geeignet sind. Der Auftraggeber übernimmt dann insbesondere die Verpflichtung, evtl. erforderliche Genehmigungen einzuholen, Strecken und Flächen gegen allgemeine Gefahren zu sichern und Gefahrenquellen auszuschließen. Der Auftraggeber übernimmt für die von ihm zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten und Gelände die Verkehrssicherungspflicht. Er stellt den Kölner Blickfang, Agentur für Stadtführungen, Events und Freizeitgestaltung (Heike Kleuser) von jeglicher Haftung frei, die aus einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, aus der Beschaffenheit oder der Lage der überlassenen Räumlichkeiten und Flächen herrühren.

§ 10 Konkurrenzschutz
Die vom Kölner Blickfang, Agentur für Stadtführungen, Events und Freizeitgestaltung (Heike Kleuser) eingesetzten Personen dürfen durch den Auftraggeber für die Dauer von 18 Monaten nach Beendigung des Einsatzes beim Auftraggeber, weder aushilfsweise, noch als feste Mitarbeiter angestellt, bzw. als Subunternehmen beauftragt oder an Dritte vermittelt werden. Für jeden Fall des Verstoßes, ist eine Konventionalstrafe von 5.000,00 € pro Person vereinbart. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

§ 11 Schlussbestimmung
Alle personenbezogenen Daten, die der Kölner Blickfang, Agentur für Stadtführungen, Events und Freizeitgestaltung (Heike Kleuser) zur Abwicklung der Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden, sind gem. BDSG gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Der Auftraggeber erklärt seine Einwilligung zur Speicherung der Daten, die zur Abwicklung des Auftrags erforderlich sind. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung ist eine Regelung zu vereinbaren, die der wirtschaftlichen Zwecksetzung der Parteien am nächsten kommt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 12 Gerichtsstand und Erfüllungsort
Ist der Vertragspartner Kaufmann oder eine juristische Person oder ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist der Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus diesem Vertrag Köln. Der Auftraggeber kann den Kölner Blickfang, Agentur für Stadtführungen, Events und Freizeitgestaltung (Heike Kleuser) unabhängig vom Streitwert nur beim Amtsgericht Köln verklagen.

§ 13 Gepäckbeförderung
Gepäck wird im normalen Umfang mitbeför dert; ein Anspruch darauf besteht nur im Rahmen d es Möglichen. Gepäck u nd sonstige mitgenommene Sachen sind vom Fahrgast selbst zu beaufsichtigen. Wir haften nicht für Diebstahl oder Beschädigung und empfehlen deshalb dringend den Abschluss einer Reisegepäckversicherung. Der Fahrgast haftet für jeden Schaden, der durch die von ihm mitgeführten Sachen verursacht wird.

§ 14 Verhalten während der Fahrt
Die Fahrgäste werden gebeten, den Anweisungen des Fahrpersonals nachzukommen. Personen, die sich diesen Anweisungen widersetzen, betrunkene Personen oder solche, die Mitreisende belästigen oder Einrichtungen usw. beschädigen, werden von der Beförderung ausgeschlossen. Sie haben keinen Anspruch auf Rückerstattung des Fahrgeldes. Kosten, die durch außergewöhnliche Verunreinigung und Beschädigung des Omnibusses entstehen, sind zu ersetz en. Jeder Fahrgast ist verpflichtet, bei Einnahm e oder Verlassen seines Platzes, besonders in der Nähe der Außentüren, sich einen festen Halt zu verschaffen, so dass er bei den in Betrieb unvermeidlichen Schwankungen und Stößen, weder selbst Schaden erleidet, noch anderen Schaden zufügt. Schäden, die durch Außerachtlassung dieser Vorsichtsmaßnahmen entstehen, hat der Fahrgast zu vertreten. Kinder dürfen von den Fahrgästen nur insoweit mitgenommen werden, als deren Sitzplätze bei der Bestellung des MietOmnibusses berücksichtigt sind. Die Beaufsichtigung obliegt dem Begleiter. Stehen oder Knien auf den Sitzplätzen ist nicht erlaubt. Für Schäden, die infolge mangelnder Beaufsichtigung angerichtet werden, sind die Begleiter und der gesetzliche Vertreter uns gegenüber haftbar. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der BO -Kraft (§5 12,13 und 14).

§ 15 Durchführung
Die Busunternehmen sind bestrebt bestellte Mietomnibusse pünktlich bereitzustellen. Eine Gewähr für den aufgestellten Reiseplan kann nicht übernommen werden. Der Fahrer muss die gesetzlichen Vorschriften wie StVO , StVZO, BO-Kraft und Arbeitszeitvorschriften einhalten. Der Auftraggeber darf daher dem Fahrer keine Anweisungen erteilen, die die Einhaltung derartiger Vorschriften unmöglich machen. Der Fahrer ist berechtigt, derartige Anweisungen abzulehnen und auf Einhaltung der Auftrags -Vereinbarungen zu bestehen.

§ 16 Auftragsänderungen/Stornierungen
Soll ein fest erteilter Auftrag in Bezug auf Termin, Personenzahl, Bus- Komfort, Abfahrt- bzw. Rückfahrtzeiten geändert werden und die Busunternehmen den Änderungswünschen zustimmen können, berechnen wir für die Bearbeitung eine Gebühr von € 12,00 pro Auftragsposition. Änderungen und Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Die Busfahrer sind nicht berechtigt, Änderungen oder Stornierungen entgegenzunehmen. Wird ein fest erteilter Auftrag zurückgezogen/storniert, werden alle bis dahin aufgelaufenen Kosten für Reservierungen jeglicher Art, z.B. Visakosten, Besorgungsgebühren, Hotelstornokosten usw. in tatsächlicher Höhe, berechnet. Zusätzlich fallen folgende Kosten an: bis 30 Tag e vor Reisetermin 20 % der Auftragssumme bis 14 Tage vor Reisetermin 50 % der Auftragssumme bis 7 Tag vor Reisetermin 80 % de r Auftragssumme am Tage der Fahrt 100 % der Auftragssumme

§ 17 Ausfall
Eine Pflicht zur Beförderung besteht nur, wenn den Beförderungsbedingungen entsprochen wird, wenn die Beförderung möglich ist und nicht durch Umstände verhindert wird, für die uns bzw. das Busunternehmen kein Verschulden trifft (z. B. Ausfall des Omnibusses, Straßensperrung, Straßenzustand usw.). Abweichungen, Betriebsstörungen, Fahrtunterbrechungen usw., für die uns bzw. das Busunternehmen kein Verschulden trifft, begründen keinerlei Schadenersatzpflicht unsererseits. Kann der von uns bestätigte Omnibus aus Gründen höherer Gewalt nicht zur Verfügung gestellt werden, so bemühen wir uns um einen möglichst gleichwertigen Ersatz. Bei Fahrzeugausfall bemühen wir uns um eine schnellstmögliche Weiterbeförderung der Fahrgäste. Weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen nicht.

§ 18 Haftung
Bei der Beförderung mit den Omnibussen haftet das jeweilige Busunternehmen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, für Sachschäden bis höchstens € 500,00. Die Beteiligung an Ausflügen und Führungen geschieht auf eigene Gefahr. Die Haftung für Schäden, die durch Verschulden der Fahrgäste oder bei Verladung des Gepäcks entstehen ist ausgeschlossen. Soweit für die Durchführung der Reise andere Unternehmungen (Zimmervermittler, Gaststätten, Hotels, andere Transportunternehmen usw.) in Anspruch genommen werden, sind wir lediglich Vermittler und haften daher nicht. Die Haftung dieser Unternehmungen und Personen b leibt unberührt, es gelte n deren eigene Beförderungs- und Geschäftsbedingungen. Evtl. Ansprüche gegen uns erlöschen, wenn sie nicht unverzüglich nach Beendigung der Reise schriftlich geltend gemacht werden. Für im Bus verlorene oder vergessene Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

Stand: neu ab 01.12.2013